Teilnahmebedingungen  


Die Fahrer der teilnehmenden Fahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Die teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Vorschriften der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen und ordnungsgemäß zugelassen sein. Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, werden beim Schönheitswettbewerb nicht berücksichtigt.

Ebenso ausgeschlossen vom Schönheitswettbewerb sind Fahrzeuge mit roter Nummer und 07'er Kennzeichen.

Die Regeln der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind im Bereich der gesamten Veranstaltung unbedingt einzuhalten.

Um ein ziviles und anständiges Fahrverhalten vor und auf dem Veranstaltungsgelände wird gebeten. Jegliche Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen führen zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.

"Gummilassen"  auf der Zu- und Abfahrt sowie dem Veranstaltungsgelände ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Gleiches gilt für permanente, laute "Soundvorführungen" der fahrzeugeigenen Hifi-Anlage 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzuweisen.

Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.

Die Teilnehmer verzichten für sich und Ihre Angehörige, durch Teilnahme an der Veranstaltung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung eventuell erlittenen Unfall oder Schaden, auf das Recht des Vorgehens oder Rückgriffe gegen den Veranstalter und dessen Beauftragte, Helfer und andere Personen die mit der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen vorzunehmen, falls das durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.

Diese Teilnahmebedingungen gelten mit dem Einfahren auf das Veranstaltungsgelände als akzeptiert und werden allen Beteiligten gegenüber wirksam.