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Die Fahrer
der teilnehmenden Fahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
sein.
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Die
teilnehmenden Fahrzeuge müssen den Vorschriften der StVZO
(Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechen und ordnungsgemäß
zugelassen sein. Fahrzeuge, welche nicht zugelassen sind, werden beim
Schönheitswettbewerb nicht berücksichtigt.
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Ebenso
ausgeschlossen vom Schönheitswettbewerb sind Fahrzeuge mit roter
Nummer und 07'er Kennzeichen.
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Die Regeln
der StVO (Straßenverkehrsordnung) sind im Bereich der gesamten
Veranstaltung unbedingt einzuhalten.
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Um ein
ziviles und anständiges Fahrverhalten vor und auf dem
Veranstaltungsgelände wird gebeten. Jegliche Verstöße gegen die
Teilnahmebedingungen führen zum Ausschluss des Teilnehmers von der
Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle von ihnen oder den von benutzten Fahrzeugen
verursachten Schäden.
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"Gummilassen"
auf der Zu- und Abfahrt sowie dem Veranstaltungsgelände ist unzulässig
und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Gleiches gilt für
permanente, laute "Soundvorführungen" der
fahrzeugeigenen Hifi-Anlage
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Der Veranstalter behält sich das Recht vor,
Anmeldungen ohne
Angaben von Gründen abzuweisen.
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Die
Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kfz-Eigentümer und -Halter) nehmen auf
eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
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Die
Teilnehmer verzichten für sich und Ihre Angehörige, durch Teilnahme an
der Veranstaltung für jeden im Zusammenhang mit der Veranstaltung eventuell
erlittenen Unfall oder Schaden, auf das Recht des Vorgehens oder
Rückgriffe gegen den Veranstalter und dessen Beauftragte, Helfer und
andere Personen die mit der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung
stehen.
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Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus
Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten Änderungen
vorzunehmen, falls das durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne
irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
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Diese
Teilnahmebedingungen gelten mit dem Einfahren auf das
Veranstaltungsgelände als akzeptiert und werden allen
Beteiligten gegenüber wirksam. |