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Euro-Kennzeichen :
Beim heute üblichen Euro-Kennzeichen ist die Schrift fälschungserschwert.
Daher sind jetzt auch die Buchstaben I, O, Q, B, F und G im Mittelteil
freigegeben. Mit diesem Kennzeichen braucht man in allen Ländern der EU
kein ovale "D"-Schild mehr.
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Alte Kennzeichen :
Vorläufer des heutigen Euro-Kennzeichens. Zwischen den Buchstabengruppen
findet man einen Bindestrich, ansonsten ist der Aufbau gleich.
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DDR-Kennzeichen :
Kennzeichen der ehemaligen deutschen "demokratischen" Republik
(DDR). Diese Kennzeichen sind nicht mehr gültig.
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Kurzzeitkennzeichen :
Kennzeichen für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe,
Überführungs- oder Prüfungsfahrten. Sie ersetzen die bisherigen roten
Kennzeichen zur einmaligen Verwendung. Die Gültigkeit ist begrenzt auf
maximal 5 Tage, der letzte Tag der Gültigkeit ist im gelben Feld
angegeben (hier: 21.November 2000).
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Ausfuhrkennzeiche :
Mit dem Ausfuhrkennzeichen soll ein Fahrzeug exportiert und auf eigener
Achse ins Bestimmungsland gefahren werden. Das Ende der Gültigkeitsdauer
ist im roten Feld eingeprägt (hier: 21. November 2000).
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Rote Dauerkennzeichen
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Rote Dauerkennzeichen (hier in Euro-Ausführung) gibt es nur noch für
nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe, Überführungs-
oder Prüfungsfahrten durch das Kfz-Gewerbe. Hierzu ist ein sog. "Händlernachweis"
erforderlich. Diese Kennzeichen beginnen immer mit 06.
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Rote
Oldtimerkennzeichen :
Das Rote Kennzeichen für Oldtimer kann man alternativ zum normalen
Oldtimerkennzeichen zugeteilt bekommen, sie beginnen immer mit 07.
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Oldtimerkennzeichen :
Das Oldtimerkennzeichen können historische Fahrzeuge erhalten (daher das H
am Ende), die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich der Pflege des
kraftfahrzeug- technischen Kulturgutes dienen. Hierzu ist eine besondere
Begutachtung erforderlich. Die Kfz-Steuer wird pauschal erhoben.
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Saisonkennzeichen :
Das Saisonkennzeichen gibt es für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über
benutzt werden (z.B. Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder). Dann ist das
Fahrzeug nur in dem angegebenen Zeitraum zugelassen, hier: März bis
Oktober. Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen.
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Grünes Kennzeichen :
Grünes Kennzeichen gibt es für Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit
sind wie z.B. Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger,
Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen. Bestimmte
Fahrzeuge erhalten jedoch keine grünen Kennzeichen, auch wenn sie
steuerfrei sind. Dies gilt vor allem für Behördenfahrzeuge,
diplomatische und konsularische Fahrzeuge, Linienbusse, Kleinkrafträder.
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Diplomatenkennzeichen
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beginnt für Diplomaten stets mit einer Null, für sonstiges
bevorrechtigtes Botschaftspersonal mit dem Kürzel der ausgebenden
Verwaltung, meist B für Berlin oder BN für Bonn. Der erste Ziffernblock
danach gibt das Herkunftsland an. Der zweite Ziffernblock gibt meist den
Dienstgrad des Halters an (je kleiner die Zahl, desto höher der
Dienstgrad).
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Motorradkennzeichen :
Motorradkennzeichen, zweizeilige Schilder (FE-Schrift oder DIN-Schrift) für
Motorräder über 80 km/h. Die Breite des Nummernschildes richtet sich
nach der Anzahl der Buchstaben und Zahlen. Die Abbildung zeigt die Ausführung
als Normalkenzeichen, sehr stark hat sich Motorrädern das
Saisonkennzeichen durchgesetzt.
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Mopetkennzeichen :
Deutlich kleinere, zweizeilige Schilder (mit kleinerer Schrift, Zeichenhöhe
49 mm in FE-Schrift oder DIN-Schrift) z.B. für Leichtkrafträder/Motorroller
(bis 80 km/h) und bestimmte Zugmaschinen. Solche Kennzeichen werden in
Ausnahmefällen auch für Import-Pkw genehmigt, an denen ein
Standardkennzeichen nicht oder nur sehr schwer angebracht werden kann. Die
Abbildung zeigt die Ausführung als Saisonkennzeichen.
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Mofakennzeichen :
Das Versicherungskennzeichen für Mofas, Kleinkrafträder (auch Roller)
und maschinell angetriebene Krankenfahrstühle dient als Nachweis der
erforderlichen Haftpflichtversicherung. Dieses Kennzeichen wird nicht
durch die Zulassungsstellen, sondern durch die Versicherungen ausgegeben
und muss jährlich erneuert werden. Es gilt 12 Monate jeweils vom 1.März
bis 28/29. Februar. Die Farbe der Beschriftung wechselt jedes Jahr.
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